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KFZ Steuern ? 

Die KFZ-Steuer in Deutschland für spezielle Fahrzeuge wie ATVs, Quads, Spider und UTVs kann je nach deren Einstufung variieren. Es gibt hier keine pauschale Aussage, da diese Fahrzeuge oft nicht eindeutig als Pkw oder Motorrad klassifiziert werden.

Generell gibt es seit dem 1. Juli 2010 eine eigene Steuerklasse für Quads und Trikes (dreirädrige Kraftfahrzeuge). Die Berechnung erfolgt hier hauptsächlich nach Hubraum und Schadstoffemissionen (EU-Abgasstufen).

Hier sind die gängigen Besteuerungsgrundlagen für diese Fahrzeugtypen:

 

KFZ-Steuer für Quads und ATVs (All Terrain Vehicles)

 

Quads und ATVs werden in der Regel als Leichtkraftfahrzeuge oder vierrädrige Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung (L7e) eingestuft. Die Steuer richtet sich nach dem Hubraum und der Motorart:

  • Fahrzeuge bis 125 ccm Hubraum: Oftmals steuerbegünstigt oder steuerfrei, wenn sie als Leichtkrafträder bis 11 kW Nennleistung eingestuft sind. Ansonsten können geringe Jahresbeiträge anfallen (z.B. 22 Euro für bis zu 125 ccm).

  • Quads/ATVs über 125 ccm Hubraum:

    • Benzinmotoren: Die Steuer beträgt je angefangene 100 ccm Hubraum entweder 21,07 Euro (bei Einhaltung bestimmter Grenzwerte wie Richtlinie 97/24/EG) oder 25,36 Euro (bei Nichteinhaltung).

    • Dieselmotoren: Hier liegen die Sätze bei 33,29 Euro bzw. 37,58 Euro pro angefangene 100 ccm Hubraum.

    • Beispiel: Ein Quad mit 500 ccm Hubraum würde bei einem Satz von 21,07 Euro pro 100 ccm (5 * 21,07) rund 105,35 Euro jährlich kosten. Bei einem Hubraum von über 500 ccm kann die Steuer auch bis zu 164 Euro pro Jahr betragen.

Wichtig: Wenn ein Quad die Leistung von 15 kW und eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h überschreitet, kann es unter Umständen wie ein PKW besteuert werden.

 

KFZ-Steuer für Spider (wie Can-Am Spyder, Ryker, Canyon )

 

Can-Am Spyder und ähnliche dreirädrige Fahrzeuge (oft als L5e-Fahrzeuge eingestuft) werden steuerlich ähnlich wie Quads und Trikes behandelt. Das bedeutet, die Besteuerung erfolgt ebenfalls nach Hubraum und Emissionsklasse.

 

KFZ-Steuer für UTVs (Utility Task Vehicles / Side-by-Side)

 

UTVs werden oft als land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (LoF-Zulassung) oder als vierrädrige Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung (L7e-B2 Side-by-Side-Buggy) zugelassen.

Die steuerliche Behandlung hängt stark von der genauen Zulassungsart ab:

  • LoF-Zulassung: Wenn ein UTV als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen ist und ausschließlich für entsprechende Zwecke genutzt wird, kann es steuerbefreit sein.

  • Andere Zulassungen (z.B. L7e): Ohne LoF-Zulassung wird die Steuer ähnlich wie bei Quads nach Hubraum und Emissionsklasse berechnet.

 

Allgemeine Hinweise zur KFZ-Steuer

 

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): Die maßgebliche Schlüsselnummer zur Einstufung deines Fahrzeugs findest du in Feld 14.1 der Zulassungsbescheinigung. Die letzten beiden Ziffern sind hier entscheidend.

  • CO2-Ausstoß: Für Pkw, die ab dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassen wurden, wird die Kfz-Steuer auch nach dem CO2-Ausstoß berechnet. Bei Quads und ähnlichen Fahrzeugen ist die Ermittlung des CO2-Wertes jedoch oft schwierig, weshalb hier oft auf Hubraum und Emissionsklasse zurückgegriffen wird.

  • Verwaltungsaufwand: Die Erhebung der KFZ-Steuer wird vom Zoll übernommen.

Es ist immer ratsam, sich direkt bei der Zulassungsstelle oder dem Zoll nach der genauen Besteuerung für dein spezifisches Fahrzeug zu erkundigen, da es individuelle Besonderheiten in der Einstufung geben kann. Hast du bereits ein bestimmtes Fahrzeug im Auge und möchtest die genaue Steuer wissen?

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