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Welchen Führerschein ? 

Für das Führen von ATV, QUAD, Spider und UTV im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland gibt es keine spezifischen, eigenen Führerscheinklassen. Stattdessen werden diese Fahrzeuge verschiedenen bestehenden Führerscheinklassen zugeordnet, abhängig von ihrer Bauart, Leistung und Zulassung.

 

ATV und QUAD (All Terrain Vehicle)

 

Die häufigsten Führerscheinklassen für ATVs und Quads sind:

  • Führerscheinklasse B (PKW-Führerschein): Dies ist die gängigste Fahrerlaubnis und berechtigt zum Führen nahezu aller Quads und ATVs, unabhängig von Hubraum oder Höchstgeschwindigkeit. Die einzige Einschränkung ist, dass das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs 3,5 Tonnen nicht überschreiten darf. Wer einen PKW-Führerschein besitzt, darf in der Regel auch Quads fahren, da diese oft als vierrädrige Kraftfahrzeuge (Kategorie L7e) oder als landwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen sind.

  • Führerscheinklasse AM (Rollerführerschein): Für bestimmte leichte Quads, die als vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Fahrklasse L6e-BU) eingestuft werden, reicht der Führerschein der Klasse AM aus. Diese Quads dürfen eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einen Hubraum von bis zu 50 ccm (bei Elektromotoren maximal 4 kW Leistung) haben. Dieser Führerschein kann bereits ab 15 Jahren (bundesweit seit Juli 2021) erworben werden, die Fahrten ins Ausland sind damit aber erst ab 16 Jahren erlaubt.

  • Führerscheinklasse L oder T (Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen): Wenn das Quad als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen ist, kann je nach Bauart und Höchstgeschwindigkeit der Führerschein der Klasse L (bis 40 km/h) oder T (bis 60 km/h) ausreichen.

Wichtig: Es besteht Helmpflicht für Quads, wenn sie schneller als 20 km/h fahren und keine Sicherheitsgurte aufweisen.

 

Spider (Dreirädrige Fahrzeuge wie Can-Am Spyder/Ryker)

 

Für dreirädrige Fahrzeuge wie den Can-Am Spyder oder Ryker, die oft auch als Trikes bezeichnet werden, gelten in Deutschland folgende Regelungen:

  • Führerscheinklasse B (PKW-Führerschein): Wenn Ihr Führerschein der Klasse B vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, dürfen Sie in der Regel auch diese dreirädrigen Fahrzeuge fahren.

  • Führerscheinklasse A (Motorradführerschein) oder B (mit Einschränkung): Wenn Ihr Führerschein der Klasse B nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, benötigen Sie für diese leistungsstärkeren dreirädrigen Fahrzeuge entweder einen Motorradführerschein der Klasse A oder einen PKW-Führerschein der Klasse B in Kombination mit einem Mindestalter von 21 Jahren (und unter Umständen einer zusätzlichen Schlüsselzahl wie 194 im Führerschein, die das Führen von Trikes erlaubt, wenn die Motorleistung über 15 kW liegt). Für Trikes mit einer Leistung bis 15 kW ist die Klasse A1 ausreichend.

Hinweis: Die Regelungen für Spider-Fahrzeuge können im europäischen Ausland variieren, daher ist es ratsam, sich vor Fahrten im Ausland über die dortigen Bestimmungen zu informieren.

 

UTV (Utility Task Vehicle / Side-by-Side)

 

UTVs, auch als Side-by-Sides (SSV) bekannt, sind im Grunde größere und oft leistungsstärkere Versionen von ATVs, die für zwei oder mehr Personen ausgelegt sind und über einen Überrollkäfig und Sicherheitsgurte verfügen.

  • Führerscheinklasse B (PKW-Führerschein): Wie bei den meisten Quads ist auch für UTVs, die eine Straßenzulassung haben und nicht als reine Offroad-Fahrzeuge genutzt werden, in der Regel der PKW-Führerschein der Klasse B ausreichend.

  • Führerscheinklasse L oder T (Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen): Auch UTVs können als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen zugelassen sein, was dann die entsprechenden Führerscheinklassen L oder T erfordert.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

  • Der PKW-Führerschein der Klasse B ist die häufigste und vielseitigste Option für ATV, Quad und UTV im öffentlichen Straßenverkehr.

  • Für kleinere, leistungsschwächere Quads bis 45 km/h und 50 ccm kann der Rollerführerschein der Klasse AMausreichen.

  • Spezielle dreirädrige Fahrzeuge (Spider/Trikes) können unter Umständen einen Motorradführerschein der Klasse A oder zusätzliche Auflagen für den PKW-Führerschein erfordern, insbesondere bei neueren Führerscheinen.

  • Fahrzeuge, die als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen zugelassen sind, können mit den Klassen L oder T gefahren werden.

Wichtig: Ein Führerschein ist nur für das Fahren auf öffentlichen Straßen und Wegen erforderlich. Auf privatem Gelände, das nicht an den öffentlichen Verkehr angebunden ist, darf man diese Fahrzeuge auch ohne Führerschein fahren, sofern die Erlaubnis des Grundstückbesitzers vorliegt. Es ist immer ratsam, sich vor dem Kauf eines Fahrzeugs und vor der ersten Fahrt im öffentlichen Verkehr genau über die spezifische Zulassung und die damit verbundenen Führerscheinanforderungen zu informieren.

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